Erster Schlag gegen die Vorratsdaten-speicherung
Am heutigen Dienstag haben die Richter des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden das die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt. Das ist ja schon mal sehr schön und ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Telefon und Internetdaten dürfen vorerst nicht mehr wahllos gespeichert werden, die Provider sind mit sofortiger Wirkung aufgefordert alle gespeicherten Daten zu löschen.
Doch es ist nicht alles gut am Urteilsspruch der Richter zur größten Massenklage in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Die EU-Richtlinie stellten sie nämlich nicht infrage – Um die Strafverfolgung effektiver zu machen, könne ein Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis grundsätzlich angebracht sein, erklärten die Richter.
Es bleibt nun also abzuwarten wie sich das Thema Vorratsdatenspeicherung entwickelt, oder ob hier lediglich die Politiker für ein unsauber ausgearbeitetes Gesetz – mit unklarer Formulierung wer überhaupt Einsicht hat – noch mal an den Tisch gebeten werden.
Die Karlsruher Richter machten zwar für eine Neufassung des Gesetz klare Vorgaben jedoch rechne ich fest damit das vielen die kommende Reform auch nicht schmecken wird.